Grabstellen - Angebote
Urnenbestattung in einer Urnengemeinschaftsanlage für 8 Urnen (mit Namenszug)
Diese Gebühr enthält:
- die Nutzungsgebühr für 20 Jahre gesetzliche Ruhezeit
- die anteilige Friedhofsunterhaltungsgebühr für 20 Jahre im voraus
- die Beisetzungsgebühr
- die Gebühr für die Einrichtung der Anlage, anteilige Grabmalkosten, Grabanlage nach der Bestattung, einfachste Pflegeleistungen wie Beräumung der Trauergebinde und Blumen, Sauberhaltung der Anlage
Besonderheiten
- es entsteht eine einmalige Gebühr, die zu entrichten ist
- diese Grabart wird für Personen bereitgehalten, die keine Angehörigen haben bzw. keine Grabpflege übernehmen können
Erdbestattung in einem Reihengrab mit vorgeschriebener Gestaltung
Diese Gebühr enthält:
- die Nutzungsgebühr für 20 Jahre gesetzliche Ruhezeit
- die Bestattungsgebühr
- die Benutzung der Friedhofskapelle
- die Kosten für die Neuanlage der Grabstätte nach der Bestattung, 20 Jahre Grabpflege, Grabmalkosten und Kosten für die Beräumung der Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit
Besonderheiten
- bei dieser Grabart gelten die Reihengrabbedingungen, (keine Wahl der Lage, keine zusätzlichen Beisetzungen, keine Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich)
- es entsteht eine einmalige Gebühr, die zu entrichten ist
- diese Grabart wird für Personen bereitgehalten, die keine Angehörigen haben bzw. keine Grabpflege übernehmen können
Urnenbestattung in einem Wahlgrab für 2 Urnen
Diese Gebühr enthält:
- die Nutzungsgebühr für 20 Jahre gesetzliche Ruhezeit
- die Grundgebühr für die Urnenbeisetzung
- die Benutzung der Friedhofskapelle
- die Benutzung des Bahrwagens
Folgende Leistungen werden noch angeboten für kirchliche Bestattungen:
- Glockengeläut
- Kreuztragen
- Orgel
Besonderheiten
- Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern darf verlängert werden. Die Lage der Grabstätte ist wählbar.
- Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich erhoben.
- Bei Beisetzungen in eine bereits vorhandene Grabstätte wird eine Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr und Grablager erhoben.
Erdbestattung in einem Wahlgrab (1 Stelle)
Diese Gebühr enthält:
- die Nutzungsgebühr für 20 Jahre gesetzliche Ruhezeit
- die Bestattungsgebühr
- die Friedhofsunterhaltungsgebühr für das laufende Jahr
- die Benutzung der Friedhofskapelle
- die Benutzung des Bahrwagens
Folgende Leistungen werden noch angeboten für kirchliche Bestattungen:
- Glockengeläut
- Kreuztragen
- Orgel
Besonderheiten
- Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern darf verlängert werden. Die Lage der Grabstätte ist wählbar.
- Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich erhoben.
- Bei Beisetzungen in eine bereits vorhandene Grabstätte wird eine Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr und Grablager erhoben.
Erdbestattung in einem Wahlgrab (2 Stellen)
Diese Gebühr enthält:
- die Nutzungsgebühr für 20 Jahre gesetzliche Ruhezeit
- die Bestattungsgebühr
- die Friedhofsunterhaltungsgebühr für das laufende Jahr
- die Benutzung der Friedhofskapelle
- die Benutzung des Bahrwagens
Folgende Leistungen werden noch angeboten für kirchliche Bestattungen:
- Glockengeläut
- Kreuztragen
- Orgel
Besonderheiten
- Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern darf verlängert werden. Die Lage der Grabstätte ist wählbar.
- Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich erhoben.
- Bei Beisetzungen in eine bereits vorhandene Grabstätte wird eine Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr und Grablager erhoben.