Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Rodewisch

im Christus-Kirchspiel im Vogtland

Grabstellen - Angebote




Urnenbestattung in einer Urnengemeinschaftsanlage für 8 Urnen (mit Namenszug)
Diese Gebühr enthält:

  • die Nutzungsgebühr für 20 Jahre gesetzliche Ruhezeit
  • die anteilige Friedhofsunterhaltungsgebühr für 20 Jahre im voraus
  • die Beisetzungsgebühr
  • die Gebühr für die Einrichtung der Anlage, anteilige Grabmalkosten, Grabanlage nach der Bestattung, einfachste Pflegeleistungen wie Beräumung der Trauergebinde und Blumen, Sauberhaltung der Anlage Besonderheiten
  • es entsteht eine einmalige Gebühr, die zu entrichten ist
  • diese Grabart wird für Personen bereitgehalten, die keine Angehörigen haben bzw. keine Grabpflege übernehmen können

Urnenbestattung in einer Urnengemeinschftsanlage (Haus)
Diese Gebühr enthält:

  • die Nutzungsgebühr für 20 Jahre gesetzliche Ruhezeit
  • die anteilige Friedhofsunterhaltungsgebühr für 20 Jahre im voraus
  • die Beisetzungsgebühr
  • die Gebühr für die Instandhaltung der Anlage
  • die Pflegeleistungen wie Beräumung der Trauergebinde, Blumen, Sauberhaltung der Anlage

Besonderheiten

  • es entsteht eine einmalige Gebühr, die zu entrichten ist
  • diese Grabart wird für Personen bereitgehalten, die keine Angehörigen haben

Erdbestattung in einem Reihengrab mit vorgeschriebener Gestaltung
Diese Gebühr enthält:

  • die Nutzungsgebühr für 20 Jahre gesetzliche Ruhezeit
  • die Bestattungsgebühr
  • die Benutzung des Aussegnungsraumes
  • die Kosten für die Neuanlage der Grabstätte nach der Bestattung, 20 Jahre Grabpflege, Grabmalkosten und Kosten für die Beräumung der Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit

Besonderheiten

  • bei dieser Grabart gelten die Reihengrabbedingungen, (keine Wahl der Lage, keine zusätzlichen Beisetzungen, keine Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich)
  • es entsteht eine einmalige Gebühr, die zu entrichten ist diese Grabart wird für Personen bereitgehalten, die keine Angehörigen haben bzw. keine Grabpflege übernehmen können

Urnenbestattung in einem Wahlgrab für 2 Urnen
Diese Gebühr enthält:

  • die Nutzungsgebühr für 20 Jahre gesetzliche Ruhezeit
  • die Grundgebühr für die Urnenbeisetzung
  • die Benutzung des Aussegnungsraumes
  • die Benutzung des Bahrwagens

Folgende Leistungen werden noch angeboten für kirchliche Bestattungen:

  • Glockengeläut
  • Kreuztragen
  • Orgel

Besonderheiten

  • Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern darf verlängert werden. Die Lage der Grabstätte ist wählbar.
  • Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich erhoben.
  • Bei Beisetzungen in eine bereits vorhandene Grabstätte wird eine Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr und Grablager erhoben.

Erdbestattung in einem Wahlgrab (1 Stelle)
Diese Gebühr enthält:

  • die Nutzungsgebühr für 20 Jahre gesetzliche Ruhezeit
  • die Bestattungsgebühr
  • die Friedhofsunterhaltungsgebühr für das laufende Jahr
  • die Benutzung des Aussegnungsraumes
  • die Benutzung des Bahrwagens

Folgende Leistungen werden noch angeboten für kirchliche Bestattungen:

  • Glockengeläut
  • Kreuztragen
  • Orgel

Besonderheiten

  • Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern darf verlängert werden. Die Lage der Grabstätte ist wählbar.
  • Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich erhoben.
  • Bei Beisetzungen in eine bereits vorhandene Grabstätte wird eine Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr und Grablager erhoben.

Erdbestattung in einem Wahlgrab (2 Stellen)
Diese Gebühr enthält:

  • die Nutzungsgebühr für 20 Jahre gesetzliche Ruhezeit
  • die Bestattungsgebühr
  • die Friedhofsunterhaltungsgebühr für das laufende Jahr
  • die Benutzung des Aussegnungsraumes
  • die Benutzung des Bahrwagens

Folgende Leistungen werden noch angeboten für kirchliche Bestattungen:

  • Glockengeläut
  • Kreuztragen
  • Orgel

Besonderheiten

  • Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern darf verlängert werden. Die Lage der Grabstätte ist wählbar.
  • Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird jährlich erhoben.
  • Bei Beisetzungen in eine bereits vorhandene Grabstätte wird eine Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr und Grablager erhoben.